Wir haben unsere Ziele immer klar vor Augen!

Und damit sie auch für Außenstehende transparent sind, haben wir unsere Zielsetzungen und den Weg dorthin in folgender Satzung festgehalten.

Satzung des Obst- und Gartenbauvereins Stromberg e.V.

§ 1 (Name und Sitz)

Der Verein führt den Namen Obst- und Gartenbauverein Stromberg e.V..
Er hat seinen Sitz im Ortsteil Stromberg der Stadt Oelde.
Er ist in das Vereinsregister des Amtsgerichts Beckum unter VR 348 eingetragen.

§ 2 (Zweck des Vereins)

Zweck des Vereins ist die Förderung der Pflanzenzucht, des Obst-, Gemüse-, und Gartenbaus in Stromberg und den Nachbarorten.

Dieser Zweck wird erreicht durch: 

1.      die Abhaltung von Versammlungen, Vorträgen und Kursen, Besichtigungen von Pflanzungen sowie durch gegenseitigen Austausch von Rat und Belehrungen.

2.      Prämierungen von Pflanzungen, Gärten, Spalieren und Häuserschmuck.

3.      Sicherung der Ernte durch Bekämpfung der Obstbaumschädlinge, gemeinsamen Bezug und Anwendung der zur Bekämpfung stehenden Mittel und dem Schutz der insektenfressenden Vögel.

 

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte  Zwecke" der Abgabenordnung. 

Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. 

Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. 

Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mittel des Vereins. 

Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch verhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. 

Beitritt des Vereins zum "Landesverband der Gartenbauvereine NRW e.V." Die angeschlossenen Gartenbauvereine erhalten in ihrer Eigenschaft als Mitglied keine Zuwendungen aus Mitteln des Landesverbandes, ausgenommen für gemeinnützige Zwecke.

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  • § 3 (Geschäftsjahr)

    Das Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr.

    § 4 (Mitgliedschaft)

    Mitglied des Vereins kann jede natürliche Person werden, die den Zweck des
    Vereins unterstützt. Aufnahmeanträge sind schriftlich an den Vereinsvorsitzenden oder seinen Stellvertreter zu richten.


Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand mit einfacher Mehrheit. Ablehnungen
bedürfen keiner Begründung.

Sämtliche Mitglieder haben das Recht, alle Veranstaltungen und Einrichtungen des
Vereins in Anspruch zu nehmen und ihr Stimmrecht in der Mitgliederversammlung
auszuüben.

Ein Mitglied kann durch Beschluß des Vorstandes von der Mitgliedschaft ausgeschlossen werden, wenn

a) es mit dem Mitgliedsbeitrag mindestens zwei Jahre im Rückstand ist oder

b) bei grobem vereinsschädigendem Verhalten.

Der Ausschluss ist dem Mitglied schriftlich mitzuteilen. Bei Widerspruch entscheidet
die nächste Mitgliederversammlung abschliessend über den Auschluss.

Die Kündigung der Mitgliedschaft erfolgt schriftlich mit einer Frist von 2 Monaten zum
Ende des Kalenderjahres. Ein Anspruch auf Erstattung des anteiligen Beitrages besteht
nicht.

Bei besonderen Verdiensten kann durch die Mitgliederversammlung eine Ehrenmitgliedschaft ausgesprochen werden. Gleiches gilt nach 50 Jahren Mitgliedschaft, wenn ein jüngeres Familienmitglied dem Obst- und Gartenbauverein beitritt.

§ 5 (Mitgliedsbeiträge)

Es werden Mitgliedsbeiträge erhoben, deren Höhe und Zahlungsweise die Mitgliederversammlung berstimmt.

§ 6 (Organe)

Organe des Vereins sind
a) der Vorstand und
b) die Mitgliederversammlung

§ 7 (Vorstand)

Der Vorstand des Vereins besteht aus folgenden Personen:

dem Vorsitzenden
dem stellvertretenden Vorsitzenden
dem Schriftführer und seinem Vertreter
dem Kassierer und seinem Vertreter
3 Beisitzern

Vorstand gem. § 26 BGB sind der Vorsitzende und sein Stellvertreter. Jeder von
ihnen vertritt den Verein allein. Im Innenverhältnis ist der stellvertretende Vorsitzende nur im Verhinderungsfall des Vorsitzenden vertretungsberechtigt.

Die drei Beisitzer sollen den Ortsteil Stromberg und die ehemaligen Bauerschaften
Linzel und Cöllentrup vertreten.

Die Ämter des Schriftführers und des Kassieres können in Personalunion besetzt
werden.

Die Tätigkeit des Vorstandes ist ehrenamtlich und nicht mit Bezügen verbunden.
Auslagen jedweder Art können nach Beschluss der Mitgliederversammlung erstattet
werden.

Die Vorstandsmitglieder werden von der Mitgliederversammlung für die Dauer
von 3 Jahren gewählt und bleiben bis zur Neuwahl im Amt.

§ 8 (Mitgliederversammlung)

Die ordentliche Mitgliederversammlung findet jährlich im Frühjahr statt.
Die Einladung erfolgt durch den Vorstand schriftlich oder in der Tageszeitung „Die
Glocke" mit einer Frist von zwei Wochen.

Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ des Vereins. Sie beschließt über
alle Angelegenheiten des Vereins mit der einfachen Mehrheit der erschienenen Mitglieder. Satzungsänderungen sowie ein Beschluss über die Auflösung des Vereins
bedürfen jedoch einer Mehrheit von 2/3 der erschienenen Mitglieder.

Eine außerordentliche Mitgliederversammlung kann vom Vorstand bei Bedarf jeder-
zeit oder muß auf Antrag von mindestens 1/5 der Mitglieder einberufen werden.

Über die Versammlung ist ein Protokoll aufzunehmen, welches vom Versammlungsleiter und Protokollführer zu unterzeichnen ist.

§ 9 (Kassenprüfer)

Die Mitgliederversammlung wählt bis zu zwei Kassenprüfer mit einer Amtszeit von
1 Jahr. Die Prüfer haben die Kasse des Vereins vor der Mitqliederversammlung in
rechnerischer und sachlicher Hinsicht zu prüfen und der Mitgliederversammlung
Bericht zu erstatten.

§ 10 (Auflösung des Vereins)

Die Auflösung des Vereins kann nur in einer zu diesem Zweck einberufenen Mit
gliederversammlung erfolgen.
Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins zu gleichen Teilen an den Heilig Kreuz Kindergarten und den Lambertus Kindergarten in Oelde Stromberg, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke zu verwenden haben.


Diese Satzung ist durch Beschluss der Mitgliederversammlung vom 16. März 2023
angenommen worden und tritt mit der Eintragung in das Vereinsregister in Kraft.
 

Cordula Hemfort-Bartscher            Barbara Specken

gez.                                                 gez.
(Vorsitzende)                                  (Schriftführerin)